Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit großer Betroffenheit und Bestürzung verfolgen wir alle die Geschehnisse, insbesondere im Westen von Rheinland-Pfalz, aber auch in anderen Regionen unseres Bundeslandes sowie in Nordrhein-Westfalen. Wir danken den Rettungskräften für ihren großen, unermüdlichen Einsatz und den Bürger:innen für die überwältigende Anteilnahme und Spendenbereitschaft. .
Bereits seit vielen Jahren setzt sich die SPD-Fraktion für ein nachhaltiges Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Grünstadt und ein Regenrückhaltebecken im Stadtteil Asselheim ein. Wir erinnern an unsere Haushaltsreden der letzten Jahre. Leider stehen wir trotz aller Hinweise und Dringlichkeit immer noch am Anfang der planungstechnischen Überlegungen.
Im Haushaltsplan 2021 sind im Produkt 5521 insgesamt 26.000 € Finanzmittel für die Planung der Außengebietsentwässerung enthalten. Auf Antrag der SPD-Fraktion wurden im Rahmen der Stadtratssitzung vom 02.03.2021 für die mittelfristigen Finanzplanungen (Haushaltsjahre 2022 und 2023) jeweils 300.000 Euro bei der Investitionsnummer 025521101902 – Neubau eines Regenrückhaltebeckens in Asselheim aufgenommen.
Im Rahmen der Stadtratssitzung vom 06.07.2021 wurde durch Herrn Gregor Grzonkowski nach dem aktuellen Sachstand der Bürgerbeteiligungen gefragt. Die Verwaltung führte aus, dass diese für 02.09.2021 und 07.09.2021 geplant seien.
Christoph Spies – Kreuzerweg 77 – 67269 Grünstadt FON: 06359 9292095 – E-Mail: spies1612@aol.de
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Folgende Fragen ergeben sich aus dem oben dargestellten Sachverhalt:
• Welche Ergebnisse – als Zwischenfazit – liegen der Verwaltung aktuell zum Hochwasserschutzkonzept vor?
• Wie stellt sich die Kosten-Nutzen-Relation gerade im Hinblick auf ein Regenrückhaltebecken in Asselheim dar?
• Sind die investiven Haushaltsansätze für 2022 und 2023 aus Sicht der Verwaltung ausreichend?
• Wann rechnet die Verwaltung mit dem voraussichtlichen Baubeginn des Beckens in Asselheim?
• Wann möchte die Stadtverwaltung den Stadtrat über den aktuellen Sachstand ausführlich informieren?
Ich beantrage die mündliche Beantwortung meiner Anfrage gem. § 19 Abs. 2 der o. g. Geschäftsordnung.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen, Christoph Spies