Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Einwohnerzahl Grünstadts beträgt etwa 14.600, davon wohnen in Asselheim etwa 1.600 Personen und in Sausenheim etwa 2.300 Personen.
Die Bildung der Ortsbezirke Asselheim und Sausenheim ergibt sich aus § 2 Hauptsatzung der Stadt Grünstadt vom 01.09.2004, geändert durch Satzungen vom 02.09.2009, 17.12.2009, 22.03.2010, 23.07.2014, 18.12.2014, 23.05.2017 + 25.06.2019 (Hauptsatzung). Die Ortsbezirke erstrecken sich über die jeweiligen Gebiete der ehemals selbständigen Gemeinden mit folgenden Begrenzungen:
Asselheim: Gebiet nördlich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG Sausenheim: Gebiet südlich der Bundesautobahn Mannheim-Saarbrücken.
Historisch erwachsen sind die Ortsbezirke aus den Eingemeindungen im Zuge der Territorialreformen am 7. Juni 1969. Infolge der Eingemeindungen und Zusammenlegungen der ehemals selbstständigen Gemeinden wurde die Notwendigkeit gesehen, der damit einhergehenden Reduzierung der Möglichkeiten der Bürger, an der gemeindlichen Willensbildung mitzuwirken, entgegenzusteuern und hat die Ortsbeiräte mit jeweils aktuell sieben Mitgliedern gebildet.
Die Ortsbeiräte haben die Belange der Ortsbezirke zu wahren und die Stadtorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Die Ortsbeiräte sind zu allen wichtigen Fragen, die den jeweiligen Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Rates zu hören.
Dem Ortsbeirat können bestimmte, auf den Ortsbezirk bezogene Aufgaben wie einem Ausschuss des Gemeinderats übertragen werden (§ 75 Abs. 2 S. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)).
Christoph Spies Kreuzerweg 77 – 67269 Grünstadt FON: 06359 9292095 E-Mail: spies1612@aol.de
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Der Stadtrat hat die Möglichkeit, dem Ortsbeirat bestimmte Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Vergabe zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll dem Ortsbeirat ein eigener Gestaltungsspielraum im Rahmen der Haushaltsmittel eingeräumt werden. Hintergrund ist hier wiederum die spürbare Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Belangen ihres Ortsteils.
Die SPD-Fraktion schlägt aus diesem Grund vor, dass die Hauptsatzung unter § 5 wie folgt geändert wird:
Gemäß § 32 Abs. 1 GemO i. V. m. § 75 Abs. 2 GemO werden folgende Beschlussermächtigungen übertragen:
den Ortsbeiräten nach § 2 Abs. 3
Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über alle Angelegenheiten des jeweiligen Ortsbezirkes,
bis zur Gesamtsumme in einem Kalenderjahr 500,– EUR
verbunden mit der Einschränkung, dass Vergaben gem. § 5 Abs. 4a zu behandeln sind, wenn mindestens drei Mitglieder des Beirates dies beantragen
Ebenfalls bittet die SPD-Fraktion entsprechende Haushaltsmittel und betreffende Konten in den Haushaltsentwurf der Verwaltungen laufend aufzunehmen und dies dem Stadtrat im Rahmen des Vorwortes anzuzeigen.
Die SPD-Fraktion beantragt daher, den im Betreff genannten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu übernehmen.
Schon heute vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Spies