Antrag – Einrichtung einer Jugendvertretung gem. § 56b GemO
Die Schaffung guter Rahmenbedingungen für eine möglichst frühzeitige Teilhabe und Mitwirkung der Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen ist grundlegende Voraussetzung für zukunftsfeste und langfristig gute politische Entscheidungen.
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