Antrag Hauptsatzung Ortsbeirat

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Einwohnerzahl Grünstadts beträgt etwa 14.600, davon wohnen in Asselheim etwa 1.600 Personen und in Sausenheim etwa 2.300 Personen.

Die Bildung der Ortsbezirke Asselheim und Sausenheim ergibt sich aus § 2 Hauptsatzung der Stadt Grünstadt vom 01.09.2004, geändert durch Satzungen vom 02.09.2009, 17.12.2009, 22.03.2010, 23.07.2014, 18.12.2014, 23.05.2017 + 25.06.2019 (Hauptsatzung). Die Ortsbezirke erstrecken sich über die jeweiligen Gebiete der ehemals selbständigen Gemeinden mit folgenden Begrenzungen:

  •   Asselheim: Gebiet nördlich der Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG
  •   Sausenheim: Gebiet südlich der Bundesautobahn Mannheim-Saarbrücken

Historisch erwachsen sind die Ortsbezirke aus den Eingemeindungen im Zuge der Territorialreformen am 7. Juni 1969. Infolge der Eingemeindungen und Zusammenlegungen der ehemals selbstständigen Gemeinden wurde eine Reduzierung der Möglichkeiten an der gemeindlichen Willensbildung durch die Bürgerinnen und Bürger festgestellt. Die Ortsbeiräte mit jeweils aktuell sieben Mitgliedern wurden gebildet, um diesem Effekt aktiv entgegenzusteuern.

Die Ortsbeiräte haben die Belange der Ortsbezirke zu wahren und die Stadtorgane durch Beratung, Anregung und Mitgestaltung zu unterstützen. Die Ortsbeiräte sind zu allen wichtigen Fragen, die den jeweiligen Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Rates zu hören.

Leider ist der Stadtrat mehrheitlich nicht dem Vorschlag der SPD-Fraktion vom 14.01.2021 gefolgt und hat den Ortsbeiräten keine Haushaltsmittel zur eigenverantwortlichen Vergabe zur Verfügung gestellt.

Der Stadttrat hat jedoch die Möglichkeit, den Ortsbeirat aktiv in die Haushaltssatzungsaufstellung und weitere Beratungen einzubeziehen. Hintergrund ist ebenfalls wiederum der spürbare Wunsch nach direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Belangen ihres Ortsteils.

Die SPD-Fraktion schlägt aus diesem Grund vor, dass die Hauptsatzung unter § 2 wie folgt geändert wird:

„Absatz 4

Der Ortsbeirat ist in allen wichtigen Fragen, die den jeweiligen Ortsbezirk berühren, vor der Beschlussfassung des Stadtrates zu hören, insbesondere zu folgenden Angelegenheiten:

  1. Entwurf des Haushaltsplanes, soweit es sich um Ansätze für den Ortsbezirk handelt,
  2. Raumordnung und Stadtplanung, soweit der Ortsbezirk berührt wird,
  3. BenennungvonStraßen,WegenundPlätzen,
  4. Erstmalige Herstellung und Ausbau von Gemeindestraßen undWirtschaftswege einschließlich der Straßenbeleuchtung.

Darüber hinaus kann der Stadtrat dem Ortsbeirat bestimmte Aufgaben von Fall zu Fall zur selbstständigen Entscheidung übertragen, wenn dadurch die Einheit der Stadtverwaltung nicht gefährdet wird.“

Die SPD Fraktion beantragt daher, den im Betreff genannten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu übernehmen.

Schon heute vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Spies